Was ist ein Impressum – und wann brauchen Sie eines?
Veröffentlicht 26. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · Deutschland Recht § 5 DDG
Kurz gesagt: Ein Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung Ihrer Website. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss jede geschäftsmäßige Internetseite erkennen lassen, wer dahintersteht – mit Name, Adresse und Kontaktweg. Fehlt es, drohen Abmahnungen, die typischerweise 500–2.000 € kosten.
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Wer braucht ein Impressum?
| Ihre Situation | Impressum nötig? |
| Onlineshop, SaaS, Dienstleistungswebsite | Ja |
| Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Ja – die Pflicht gilt unabhängig von der Umsatzsteuer |
| Freiberufler (Anwalt, Designer, Berater) | Ja – geschäftsmäßig reicht |
| Ausländisches Unternehmen mit deutschen Kunden | In der Regel ja – das Gesetz folgt dem Publikum, nicht dem Firmensitz |
| Persönliches Blog ohne kommerzielle Absicht | Nein |
Die Pflichtangaben nach § 5 DDG
- Name und Rechtsform – z. B. „Muster GmbH“, „Erika Mustermann e.K.“ oder der vollständige Name bei Einzelunternehmern.
- Ladungsfähige Anschrift – eine Postanschrift, unter der Sie erreichbar sind. Ein Postfach genügt nicht.
- Kontaktweg zu einer Person – eine E-Mail-Adresse; bei erwartet schneller Kommunikation zusätzlich eine Telefonnummer.
- Bei Kapitalgesellschaften: vertretungsberechtigte Geschäftsführer bzw. Vorstände, Handelsregister und Registergericht („HRB 12345, Amtsgericht München“).
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
- Zulassungspflichtige Berufe: Kammer, Berufsbezeichnung und geltende Berufsregeln.
- Redaktionell verantwortlich (§ 18 MStV) bei journalistisch-redaktionellen Inhalten – Name und Anschrift der verantwortlichen Person.
- Streitschlichtungshinweis – Verweis auf die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform bei Verbrauchergeschäften.
Der Stolperstein: die Platzierung
Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein – üblich ist ein Footer-Link mit der Beschriftung „Impressum“. Drei Unterverzeichnisse tief versteckt gilt als Verstoß. Ein reines Kontaktformular ohne genannten Anbieter genügt ebenfalls nicht.
Was kostet ein fehlendes Impressum?
- Abmahnung: 500–2.000 € Anwaltskosten pro Schreiben, in der Regel vom Abgemahnten zu tragen. Ignorieren führt zur einstweiligen Verfügung mit noch höheren Kosten.
- Bußgeld: bis zu 50.000 € nach § 3 DDG.
- DSGVO-Risiko: Wer nicht erkennt, wer hinter einer Website steht und Daten verarbeitet, riskiert zusätzliche datenschutzrechtliche Beanstandungen.
Häufige Fehler
- Nur ein Kontaktformular statt genannter Anbieterdaten
- Postfach- oder Büroservice-Adresse als einzige Anschrift
- Fehlende Registereinträge und USt-IdNr., obwohl vorhanden
- Impressum nur über die Startseite statt von jeder Seite erreichbar
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